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Gruppenführende Pädagogische Fachkraft

 

in einem Gemeindekindergarten der Gemeinde Lengau

 

gemäß Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 in Verbindung mit dem Oö. Landes-

Vertragsbedienstetengesetz und in Verbindung mit dem Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz (Oö. KHDG) 

 

Besoldungsrechtliche Entlohnung/Einstufung: erfolgt auf Basis des Oö GDG 2002 idgF nach dem Gehaltsschema KBP (brutto ca. € 3.209,30 bei Vollzeitbeschäftigung – die Gehaltsstufe variiert je nach anrechenbaren Vordienstzeiten)

 

Beschäftigungsausmaß: 33,5 Wochenstunden

Dauer des Dienstverhältnisses: befristet für ca. 2 Jahre (Karenzvertretung)

Dienstbeginn: ehestmöglich

 

Wir bieten:

 

  • Stabiler und krisenfester Dienstgeber, transparentes Gehaltssystem mit fairer und verlässlicher Entlohnung

  • ein professionelles, von Wertschätzung geprägtes Team, das sich gegenseitig unterstützt

  • Auszeichnung als familienfreundliche Gemeinde
  • Ein vielfältiges Aufgabengebiet im Bereich der Elementarpädagogik
  • Springerinnen im Fall eines Krankenstandes
  • 7 Wochen Gesamturlaub

  • attraktive Pflichtversicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö Gemeinden (KFG) 

 

Aufgabenbereich:

 

  • Führung einer Kindergartengruppe nach den gesetzlichen Bestimmungen lt. Oö Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes und nach den Richtlinien und den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik

  • Kinder in ihrer Entwicklung begleiten, fördern und unterstützen

  • Zusammenarbeit mit den Kollegen/innen und der Einrichtungsleitung

  • Kommunikation mit den Eltern

 

Voraussetzungen:

 

  • Die elementarpädagogische Ausbildung muss vor Dienstantritt vorhanden sein

    Abgeschlossene Ausbildung an der BAfEP (Kolleg oder 5jährige Ausbildung)

  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit

  • Freude im Umgang mit Kindern  

  • Wertschätzende inklusive Haltung gegenüber Kindern, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen.

  • Selbständigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit 

  • gute Kommunikationsfähigkeit und freundliche Umgangsformen

  • männliche Bewerber haben den Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst zu erbringen

  • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse nach § 3 Oö. LandesVertragsbedienstetengesetz: 

  • österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-/EWR Bürger/in

  • die Erfüllung der in besonderen Vorschriften festgesetzten Bedingungen

  • Strafregister Auszug nach § 10 StrG und eine Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge nach § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz (StG)

  • die persönliche insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind

  • Bereitschaft zu Mehrleistung und Weiterbildung 

 

Wünschenswert

  • Fortbildung im Bereich Gewaltprävention, sowie Bewegung und Gesundheit

 

Entwicklung

  • Möglichkeit zu Teilnahme an umfangreichen Fortbildungen des Landes OÖ im Rahmen des wöchentlichen Anstellungsausmaßes

  • E-learning über die Plattform der Bildungsdirektion des Landes OÖ

  • Kollegiale Beratung im Team

 

 

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 in Verbindung mit dem Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz und dem Oö. Kindergärten- Horte-Dienstgesetz. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche zu führen. Bewerber/Innen mit Praxis werden bevorzugt.

 

 

Die Bewerbungen sind schriftlich, versehen mit den entsprechenden Unterlagen (Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse, Foto und dgl.)  bis 

Freitag, den 27.03.2026, 12.00 Uhr

beim Gemeindeamt Lengau einzubringen oder digital zu übersenden. 

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Amtsleiterin Frau Mag. Santin, Tel. 07746/2202-75, santin.melanie@lengau.ooe.gv.at.

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Adresse

Gemeinde Lengau
Salzburger Straße 9
5211 Lengau
Österreich

Telefonnummer
Arbeitszeit
Arbeitsort

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