Mitarbeiter:in für das Bauamt
Aufgrund des Beschlusses des Gemeindevorstandes der Gemeinde Brunnenthal vom 01.12.2025 wird gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF folgender Vertragsbedienstetenposten öffentlich zur Besetzung ausgeschrieben:
Mitarbeiter:in für das Bauamt
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)
Dienstbeginn: ehestmöglich
Dauer: unbefristet
Die Besetzung erfolgt aufgrund der Pensionierung der bisherigen Mitarbeiterin ab 01.09.2026 in der Funktionslaufbahn GD 17.5. Um eine fundierte Übergabe zu gewährleisten, ist eine Einarbeitungsphase als Vertragsbedienstete/r in der Funktionslaufbahn GD 20.3 vorgesehen.
Entlohnung:
Die Entlohnung erfolgt nach dem Oö. GDG 2002 (GD 17.5) – Bruttogehalt für 40 Wochenstunden mindestens € 2,931,80. Das tatsächliche Gehalt wird nach Vorlage der anrechenbaren Vordienstzeiten ermittelt.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Sachbearbeitung/Verfahrensabwicklung im Bereich Bauamt und Raumordnung
Vorschreibung Anliegerbeiträge, Freizeitwohnungspauschale sowie Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge
Führung Adressen-, Gebäude- und Wohnungsregister
Feuerbeschau
Allgemeine Verwaltung
Allgemeine Voraussetzungen:
Österreichische Staatsbürgerschaft
volle Handlungsfähigkeit, einwandfreies Vorleben
persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Besondere, unbedingt zu erfüllende Voraussetzungen:
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
sehr gute EDV-Kenntnisse
Führerschein der Gruppe B
Bereitschaft zur Weiterbildung, Ablegung der erforderlichen Dienstprüfung und zu Mehrdienstleistungen
Erwünschte, besondere Aufnahmevoraussetzungen
Genauigkeit und Selbständigkeit
freundliche Umgangsform, Belastbarkeit, Objektivität, Einsatzbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wir bieten:
abwechslungsreiches Aufgabengebiet
krisensicheren Arbeitsplatz
Gleitzeitregelung
attraktive Krankenversicherung bei der KFG (Krankenfürsorge für Gemeindebedienstete)
Auswahlverfahren: Objektivierungsverfahren gemäß § 11 GDG 2002.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche und Tests durchzuführen. Beim Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl durch den Personalbeirat aus verwaltungsökonomischen Gründen möglich. Allfällige Kosten (Fahrtspesen) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Besetzung ist nach Durchführung des Objektivierungsverfahrens und der Entscheidung im Gemeindevorstand vorgesehen.
Bewerbungen:
Die Bewerbungsunterlagen sind schriftlich unter Verwendung des bei der Gemeinde aufliegenden Bewerbungsbogens bis spätestens 30.01.2026 12:00 Uhr beim Gemeindeamt Brunnenthal einzubringen. Der Bewerbungsbogen ist auch unter www.brunnenthal.at als Download abrufbar!
Für nähere Auskünfte steht Herr Amtsleiter Ferdinand Danielauer (07712/3055-18) gerne zur Verfügung.
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Gemeinde Brunnenthal
Dorfplatz 3
4786 Brunnenthal
Österreich
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